Samstag, 8. August 2009

Abgeordnete verschwiegen Kontakte zur Rüstungslobby


Verstoß gegen Meldepflicht des Bundestages
Abgeordnete verschwiegen Kontakte zur Rüstungslobby
Mehrere Bundestagsabgeordnete haben verheimlicht, dass sie sich in Vereinen engagieren, die der Rüstungslobby nahe stehen. Fünf Abgeordnete von SPD und FDP werden nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur zum Teil seit Jahren bei der Deutschen Gesellschaft für Wehrtechnik (DWT) und dem Förderkreis Deutsches Heer (FKH) als Präsidiumsmitglieder geführt. Nach der Geschäftsordnung des Bundestags müssen solche Tätigkeiten veröffentlicht werden.

Die Mitglieder des Verteidigungsausschusses Elke Hoff (FDP), Rainer Arnold und Jörn Thießen (beide SPD) sitzen im Präsidium der DWT. Auf dpa-Anfrage gaben sie an, sich der Veröffentlichungspflicht nicht bewusst gewesen zu sein. "Die Mitgliedschaft im Präsidium ist ehrenamtlich. Weil kein Geld gezahlt wird, ist es mir durchgerutscht", begründete Thießen. Auch Hoff berief sich gegenüber tagesschau.de darauf, dass sie nichts von der Meldepflicht wusste. "Ich habe nur an einem parlamentarischen Abend teilgenommen und auch kein Geld erhalten. Wir haben da auch nichts zu verbergen", so Hoff. Inzwischen haben alle drei Politiker ihre Vereinsfunktionen angezeigt...

...Schon 2005 wegen Rüstungsspenden in der Kritik
Rheinmetall erhielt von der Bundeswehr den Milliardenauftrag für den Bau des Schützenpanzers Puma.
Kahrs, Oberstleutnant der Reserve und stellvertretendes Mitglied im Verteidigungsausschuss, war schon im Jahr 2006 durch Verflechtungen zur Rüstungsindustrie in die Kritik geraten. So hatte er für seinen Wahlkampf 2005 Spenden von rund 80.000 Euro erhalten. Der Löwenanteil stammte von mehreren Rüstungsfirmen. Unter den Spendern waren auch Rheinmetall DETC AG und Krauss Maffei, die an der Lieferung des Schützenpanzers Puma beteiligt waren. Kahrs war im Haushaltsauschuss des Bundestages mit dem Auftrag für den Panzer federführend befasst gewesen.

Verstoß gegen Geschäftsordnung des Bundestages
Die Geschäftsordnung des Bundestages hat für die Tätigkeit in Vereinen klare Regeln. In den Verhaltensregeln (Paragraf 1, Anzeigepflicht) heißt es, Abgeordnete müssten ihre "Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins (...) mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung" dem Präsidenten des Bundestages schriftlich anzeigen, damit dieser sie veröffentlichen kann. Bei Verstößen droht ein Ordnungsgeld bis zur Hälfte der Höhe der jährlichen Abgeordneten-Entschädigung...

Ausnahmsweise einmal bei der Tagesschau.de

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